Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Maklerverträge/ ulrike keiss immobilien
1 Geltung
Die im Auftrag genannten Bedingungen und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Teile als rechtsverbindlich vereinbarter Vertragsinhalt. Ihre Übergabe oder Bekanntmachung und deren widerspruchslose Annahme gelten als Anerkennung.
2 Pflichten des Maklers
Der Makler verpflichtet sich, jeden ihm erteilten Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sorgfältig, intensiv und unter Ausnutzung aller Geschäftsmöglichkeiten zu bearbeiten. Der Makler wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Auftrags erlangten Kenntnisse über das Vertragsobjekt und Auftraggeber Verschwiegenheit bewahren.
3 Doppeltätigkeit
Dem Makler ist es gestattet, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers provisionspflichtig tätig zu werden. Etwaige Interessenkollisionen wird er dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber übergibt dem Makler sämtliche Unterlagen des Vertragsobjektes, welcher dieser zu vertragsgerechten Bearbeitung des Auftrags benötigt und unterstützt die Tätigkeit des Maklers in jeder Weise, insbesondere im Rahmen von Objektbesichtigungen.
Der Makler gibt die Informationen und Unterlagen des Auftraggebers ungeprüft an die Interessenten im Rahmen von Nachweisbestätigungen weiter. Insbesondere besteht für den Makler keine Erkundigungspflicht. Der Auftraggeber wird deshalb alle Unterlagen vor Weitergabe an den Makler auf Richtigkeit hin überprüfen. Der Auftraggeber unter-richtet den Makler ständig über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen hinsichtlich des Vertragsobjektes, wie z.B. anderweitige Veräußerungen, Verfügungen nutzungsrechtlicher Art, wie Vermietungen, Verpachtungen, Einräumen von Erbbaurechten, Aufgabe der Verkaufsabsicht u.s.w.. Gegebenenfalls überlässt der Auftraggeber dem Makler die entsprechenden Unterlagen und Urkunden (beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages, Mietvertrag u.s.w.). Die Abschlussbedingungen sind dem Makler mitzuteilen und zu belegen, genauso wie die Benennung der anderen Vertragspartei.
Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt, die Angebotsdaten und Informationen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt er gegen diese Verpflichtung und kommt es aufgrund der Weitergabe zu einem Vertragsabschluss, ist der Auftraggeber in Höhe der vereinbarten Provision pauschal schadensersatzpflichtig, wenn er nicht den Nachweis erbringt, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler von einem beabsichtigten Vertragsabschluss unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Falls dem Auftraggeber die durch den Makler nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er dies dem Makler unverzüglich und schriftlich mitteilen, sowie auf Verlangen belegen.
5 Provision
Der Makler hat Anspruch auf Provision, wenn und sobald infolge seines Nachweises oder seiner Vermittlung ein rechtsgültiger Vertrag (Hauptvertrag) zustande gekommen ist, auch wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit genügt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich. Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschafts- bzw. Geschäftswert zugrunde gelegt. Weicht der zustande gekommene Vertrag in rechtlicher oder tatsächlicher Weise von dem zunächst beabsichtigten ab, so ist auch dieser Vertrag provisionspflichtig. Ein solcher Vertrag wäre z.B. der Abschluss eines Mietvertrages statt eines Kaufvertrages.
Die Nichterfüllung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages, die Geltendmachung einer zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Rücktrittsmöglichkeit, eine durch Rücktritt erfolgte Wiederaufhebung des Vertrages oder eine nach Vertragsabschluss erfolgte Minderung des Preises berühren den Provisionsanspruch nicht.
6 Kündigung aus wichtigem Grund
Ein wichtiger Grund zur Vertragskündigung liegt insbesondere vor, wenn einerseits der Makler die Interessenwahrnehmung des Auftraggebers wesentlich vernachlässigt oder andererseits der Auftraggeber die Bestimmungen dieses Auftrags zu recht-zeitigen und umfassenden Information des Maklers verletzt oder gegen eine der vorstehenden Vertragsbestimmungen verstößt.
7 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Angaben. Der Makler haftet des Weiteren nicht für die Einhaltung des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages durch die Vertragsparteien.
8 Hinweis nach VSBG
Wir (der Makler) sind gem. §37 VSBG nicht verpflichtet oder bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
9 Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.
Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Maklers.